Besuchsverbot

Die aktuelle Gefährdung durch das Corona-Virus für Senioren, erfordert leider den Entschluss von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und
ein generelles Besuchsverbot auszusprechen.
Es ist uns bewusst, dass dieses Besuchsverbot eine erhebliche Belastung für unsere Bewohner und deren Angehörige darstellt. Dennoch sehen wir darin eine wirksame und daher notwendige Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Gesundheit unserer Bewohner.
Ausnahmen aufgrund therapeutischer oder medizinischer Notwendigkeit oder in dringenden Notfällen, sind mit der Pflegedienstleitung abzustimmen (08061/4900-0).
Darüber hinaus ist das Betreten von Personen zulässig, die zur Aufrechterhaltung des Versorgungsbetriebes des Hauses notwendig sind.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahmen, die wir hoffentlich bald wieder aufheben können.

Bad Aibling, 16.03.2020

Andreas Heuck
Heimleiter

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