Einrichtungen der stationären Altenpflege haben sich mind. einmal jährlich einer sogenannten Qualitätsprüfung zu unterziehen. Durchgeführt wird sie vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung e.V.
Diese Prüfungen sind im Pflegeversicherungsgesetz vorgeschrieben und finden grundsätzlich unangemeldet statt.
So fanden sich auch in diesem Jahr Mitarbeiter des Prüfdienstes der Privaten Krankenversicherung unangemeldet im Haus Wittelsbach ein, um die Einrichtung einer Qualitätsprüfung zu unterziehen.
Das erfreuliche Ergebnis: Zum dritten Mal in Folge wurde die Einrichtung mit der Bestnote 1,0 bewertet.
Die Prüfung untergliedert sich in die Bereiche Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.
Auch in diesen vier Einzelsparten hieß das Prüfergebnis 1,0. Die Befragung der nach einem Zufallsprinzip ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohner zur Zufriedenheit kann sich mit 1,3, also „sehr gut“, ebenfalls sehen lassen.
„Das Ergebnis beruht auf dem Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin unseres Hauses“, freut sich Heimleiter Michael Mocnik.
Und dass sich das Haus Wittelsbach bewusst als christlich geführte Einrichtung präsentiere, trage ebenfalls zu diesem Erfolg bei.
„Bei unserem täglichen Tun spüren wir immer wieder die Führung und den Segen Gottes“, so der Heimleiter.
Unabhängig von diesen Qualitätsprüfungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz finden auch unangemeldete Heimnachschauen durch die „Fachstelle Alten- und Behindertenhilfe, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)“ des Landratsamtes Rosenheim statt. Auch hier zeigten sich die Prüfer mit der Einrichtung rundherum zufrieden.

Entnommen aus der Heimzeitung des Hauses Wittelsbach

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